Das Zauberwort lautet Kommunalwahlen. In Deutschland finden Kommunalwahlen in regelmäßigen Abständen statt. Dabei werden die Mitglieder für den Stadtrat oder Gemeinderat gewählt. Und hier gibt es zwei Wege, wie jemand in das Rathaus gelangen kann. Als Direktkandidat:in oder von der Liste.
Direktkandidat:in
Stell dir vor, du möchtest Ratsmitglied werden. Du könntest dich als Direktkandidat:in aufstellen lassen. Das bedeutet, du trittst in einem bestimmten Wahlbezirk an. Die Menschen in diesem Bezirk können direkt für dich stimmen. Wenn du die meisten Stimmen in diesem Bezirk bekommst, dann bist du gewählt und ziehst direkt ins Rathaus ein. Das ist wie der Königsweg der Kommunalpolitik.
Liste
Aber es gibt auch die Möglichkeit, von einer Liste gewählt zu werden. Parteien oder Wählervereinigungen stellen Listen mit Kandidat:innen auf, die sie gern ins Rathaus schicken möchten. Hier gibt es eine Rangfolge. Die Parteien können ihre Kandidat:innen entsprechend der Liste ins Rathaus schicken. Wie viele? Das kommt auf das Verhältnis der Stimmen insgesamt an. Die ersten Plätze haben dabei die besten Chancen. Das nennt man Verhältniswahl, denn das Verhältnis der Parteienstimmen wird berücksichtigt.
Konkretes Beispiel
Hier ein Beispiel aus meiner Kommune. Bei der letzten Kommunalwahl haben wir eine von 13 Direktkandidat:innen gehabt (siehe Abb. 1). Die Grüne Partei hat aber insgesamt 24,8 Prozent der Stimmen gehabt (siehe Abb. 2). Damit nun das Verhältnis stimmt, konnten fünf weitere Menschen der Liste ins Rathaus einziehen (siehe Abb. 3).
Quelle des konkreten Beispiels: Wahlportal zur Kommunalwahl 2020 in Billerbeck